Durch konfliktvermeidende juristische Beratung unterstütze und vertrete ich Sie selbstverständlich auf vielen Rechtsgebieten, insbesondere auf den nachfogend angegebenen.

Im Falle der prozessualen Geltendmachung oder Abwehr von Rechten und Ansprüchen vertrete ich meine Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Ich bin zugleich auf dem Gebiet des Erbrechts als Nachlasspfleger sowie Testamentsvollstrecker tätig.

01. Vertragsrecht 05. Strassenverkehrsrecht
02. Erbrecht 06. Arbeitsrecht
03. Handels- und Gesellschaftsrecht 07. Ehe- und Familienrecht
04. Urheberecht (Filesharingrecht)  
 
 
02. Erbrecht

Ich helfe Ihnen bei der Erstellung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen. Dabei berate ich Sie über die Erbfolge, den Nachlass, Pflichteilsansprüche, etc. um Ihre Wünsche zu realisieren. Auch die Erteilung von Auskünften, insbesondere bei Erbengemeinschaften, spielt im Erbrecht eine gewichtige Rolle. Ich sorge für die Erteilung der Auskünfte. Ich befasse mich mit Nachfolgeregelungen und der Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten.