Ich kläre rechtliche Probleme,
die sich bei der Gründung, der Umwandlung und
der Beendigung von Gesellschaften sowie dem
Ausscheiden von Gesellschaftern ergeben können.
Hierher gehören auch Fragen der Abfindung beim
Ausscheiden und Rechtsfragen vor und nach der
Insolvenz eines Unternehmens. Ebenso ergeben
sich Streitigkeiten aus dem Verhältnis der
Gesellschafter untereinander und im Verhältnis
zur Geschäftsleitung der Gesellschaft. Hierher
gehören Fragen der Kontrollrechte, Vertragsdauer
und Abberufungsmöglichkeiten,
Wettbewerbsverbote, Vergütungsfragen,
Pensionsansprüche, sowie zur persönlichen
Haftung der handelnden Personen und Organe.
Im Bereich des Handelsrechts befasse ich
mich vornehmlich mit Rechtsfragen zu einzelnen
Handelsgeschäften, insbesondere mit solchen zu
Warenlieferungen und deren Absicherung sowie zur
Gewährleistung und zum Forderungseinzug.
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